Neues Verpackungsrecht - einfach erklärt
Was ändert sich für Dich als packit2go Kunde?
Seit dem 12. August 2026 gelten neue europäische Vorgaben rund um Verpackungen. Gleichzeitig entwickelt sich auch das deutsche Verpackungsrecht weiter.
Das klingt zunächst kompliziert. Für Deinen Einkauf bei packit2go ist die wichtigste Information aber ganz einfach:
- Die gesetzlich erforderliche Systembeteiligung unserer Verpackungen wird bereits innerhalb der Lieferkette berücksichtigt.
- Je nach Produkt erfolgt sie entweder durch den jeweiligen deutschen Hersteller oder durch packit2go als Erstinverkehrbringer in Deutschland.
- Für Dich bedeutet das: Beim Kauf unserer Verpackungen fallen keine zusätzlichen Lizenz- oder Entsorgungsgebühren an.
Du musst bei Deiner Bestellung also keine separate Verpackungslizenz auswählen oder zusätzlich berechnen lassen.
Was hat sich geändert?
Beim bisherigen Verpackungsgesetz (VerpackG) bestand in der Praxis häufig Unsicherheit darüber, wer für die Lizenzierung bzw. Systembeteiligung einer Verpackung verantwortlich ist.
Die neuen Regelungen stellen die Verantwortung des verantwortlichen Herstellers bzw. Erstinverkehrbringers noch stärker in den Mittelpunkt.
Einfach erklärt:
Verpackung von einem deutschen Hersteller
Beziehen wir eine Verpackung von einem deutschen Hersteller, übernimmt je nach Produkt der verantwortliche Hersteller die gesetzlich vorgeschriebene Systembeteiligung.
Verpackung wird von packit2go importiert
Importieren wir eine entsprechende Verpackung und bringen sie erstmals in Deutschland in Verkehr, übernimmt packit2go als Erstinverkehrbringer die entsprechenden Pflichten.
Was bedeutet das für Dich?
In beiden Fällen ist die Systembeteiligung bereits vor Deinem Einkauf berücksichtigt.
Die entsprechenden Kosten sind Bestandteil unserer Kalkulation und damit bereits im Verkaufspreis enthalten.
Keine zusätzliche Auswahl. Keine separate Berechnung. Keine zusätzlichen Lizenzgebühren beim Kauf.
Was ist die PPWR?
PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation - die neue europäische Verpackungsverordnung.
Ihr Ziel ist es, Verpackungen innerhalb der EU nachhaltiger zu gestalten und Verpackungsabfälle zu reduzieren.
Dazu sollen Verpackungen zukünftig unter anderem:
- besser recycelbar sein,
- möglichst wenig unnötiges Material enthalten,
- verstärkt Recyclingmaterial einsetzen und
- wo sinnvoll wiederverwendet werden.
Nicht alle Anforderungen gelten auf einmal.
Die PPWR wird schrittweise umgesetzt. Verschiedene weitergehende Anforderungen werden deshalb erst in den kommenden Jahren relevant.
Was bedeutet das für Deine Verpackungen von packit2go?
Bei packit2go findest Du Verpackungen für Gastronomie, Take-away, Lieferdienste, Catering, Imbisse, Cafés und Foodtrucks.
Dazu gehören beispielsweise:
- Take-away- und Menüboxen
- Salatschalen und Bowls
- Suppen- und Feinkostbecher
- Sushi-Verpackungen
- Getränkebecher
- Verpackungen aus Papier und Kraftpapier
- PP-Verpackungen
- PET- und rPET-Verpackungen
Wir beschäftigen uns als Verpackungshändler mit den neuen Anforderungen und berücksichtigen die gesetzlichen Vorgaben entsprechend unserer Rolle innerhalb der Lieferkette.
Für Dich soll der Einkauf einfach bleiben
Wenn Du neutrale Verpackungen aus unserem Sortiment bestellst, musst Du bei uns keine zusätzlichen Lizenz- oder Entsorgungsgebühren auswählen.
Je nach Produkt erfolgt die gesetzlich erforderliche Systembeteiligung durch den jeweiligen deutschen Hersteller oder durch packit2go als Erstinverkehrbringer in Deutschland.
Die damit verbundenen Kosten werden bereits innerhalb der Lieferkette berücksichtigt und sind im Verkaufspreis enthalten.